Hallo,
in der letzten Stunde haben wir uns näher mit dem Ehegattensplitting befasst.
Das Ehegattensplitting ist das Verfahren, nach dem in Deutschland verheiratete Paare besteuert werden können, wenn sie sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben. Bei der gemeinsamen Veranlagung wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Ehepartner halbiert. Auf jede Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt.
1. Gemeinsame Veranlagung
Rechenbeispiel:
Ehemann: 50.000 € Einkommen pro Jahr
Ehefrau: 30.000 € Einkommen pro Jahr
50.000 € + 30.000 € = 80.000 € : 2 = 40.000 €
pro Ehepartner: 40.000,00 €
Einkommenssteuer: – 8.940,00 €
Solidaritätszuschlag: – 289,74 €
Abgaben insges. : 9.229,74 €
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Nettoeinkommen: 30.770,26 €
Gesamt steuerliche Belastung: 18.459,48 €
2.Getrennte Veranlagung
Ehemann: 50.000 € Einkommen pro Jahr
Ehefrau: 30.000 € Einkommen pro Jahr
Ehemann: 50.000,00 €
Einkommenssteuer: – 12.780,00 €
Solidaritätszuschlag: – 444,29 €
Abgaben insges. : 13.224,29 €
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Nettoeinkommen: 36.775,71 €
Ehefrau: 30.000,00 €
Einkommenssteuer: – 5.558,00 €
Solidaritätszuschlag: – 147,73 €
Abgaben insges. : 5.705,73 €
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Nettoeinkommen: 24.294,27 €
Gesamt steuerliche Belastung: 13.224,29 € + 5705,73 € = 18.930,02 €
Getrennte Veranlagung – Zusammen Veranlagung = Differenz
18.930,02€ – 18.459,48€ = 470,54€
Für dieses Ehepaar lohnt sich das Ehegattensplitting, denn sie sparen 470,54 €.
Allgemein gilt: Je größer die Differenz der Einkommen der Ehepaare, desto mehr lohnt sich das Ehegattensplitting.