Verschiedene Arten des Arbeitslosengeldes

Hallo!

Heute haben wir uns über die verschiedenen Arten des ALG (Arbeitslosengeldes) unterhalten. Es wird zwischen ALG 1 und ALG 2 unterschieden. Das ALG1 wird von Arbeitnehmern, welche in die Arbeitslosenversicherung einzahlen finanziert und ist eine in der Dauer befristete Lohnersatzleistung. Das ALG2 ist eine Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist auch bekannt als Hartz IV.

Arbeitslosengeld 1

Um das Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, muss man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben und in den letzten 2 Jahren (so genannte Anwartschaftszeit) vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Hierzu einige Beispiele:

Gültig fertig neu

Neben dieser hier aufgeführten Möglichkeit zum Erhalt von Arbeitslosengeld 1 gibt es auch noch eine kurze Anwartschaftzeit und etliche besondere Regelungen. Diese können folgendem Link entnommen werden:

Kurze Anwartschaft und Besonderheiten zum ALG 1

Die Höhe des ALG1 ist abhängig von der Höhe des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate. Der Betrag des ALG1 wird berechnet, in dem man die Formel Leistungsentgelt * Leistungssatz (60%/67%) anwendet.

Beispiel:
Ein ehemaliger Arbeitnehmer (ledig, Lohnsteuerklasse I) erhielt bei seinem Arbeitgeber monatliches Bruttoentgelt von 2400€. Das sind pro Tag ca. 78,90€ (2400*12/365). Von diesem Betrag werden jetzt noch Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von pauschal 21% bezahlt (-16,57 €). Ebenso müssen Lohnsteuer (-9,45 €) und Solidaritätszuschlag (-0,51 €) abgezogen werden. Demnach ergibt sich ein Leistungsentgelt von 52,37 €/ Tag. Dieser Betrag wird mit dem Leistungssatz in Höhe von 60% multipliziert.

~52,37 € * 60% = 31,42 € Pro Tag = 942,60 € im Monat.

Die Kosten für das ALG 1 werden aus den Beiträgen zur gesetzliche Arbeitslosenversicherung finanziert.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beträgt in der Regel 1 Jahr. Danach muss ein neuer Anspruch erworben werden. Kündigt man allerdings selbst oder wird vom Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen anordnen, d.h. man kann nur 9 Monate  Arbeitslosengeld beziehen.

In Deutschland bezogen 2018 im Jahresdurchschnitt ca. 0,72 Mio.  ALG 1

Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV)

Um das Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV zu erhalten, muss man erwerbsfähig und bedürftig sein. D.h. wenn man beispielsweise eine große Summe erbt, wird dies bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet (bis zu 12 Monaten) und verringert somit den ALG 2-Betrag. Außerdem muss man das 15. Lebensjahr vollendet haben und das Alter von 67 Jahren darf nicht überschritten werden. Um Hartz IV zu erhalten, muss man zudem seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in Deutschland haben.

Die Höhe des ALG 2 ist genau bestimmt. Dafür gibt es 6 Regelbedarfsstufen. Ein alleinstehender Erwachsener (Stufe 1) bekommt so beispielsweise 404€. Allerdings bekommt man auch Wohnungszuschüsse und wenn man Kinder hat einen bestimmten Regelsatz für jedes Kind.

Die Bezugsdauern von ALG 2 ist prinzipiell unbegrenzt. Die Kosten hierfür werden von der Agentur für Arbeit und den Kommunen getragen.  Finanziert wird das ALG 2 somit durch Steuergelder.

Das ALG 2 wurde von ca. 4,3 Millionen Menschen in Anspruch genommen, von denen ca. 2  Millionen arbeitslos waren.

Ich hoffe, ich konnte euch damit weiterhelfen!