Einzelne Rentenmodelle: die Witwenrente

Hallo,

in den letzten Stunden haben wir uns im Unterricht mit verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge beschäftigt, wie auch mit der Witwenrente.

Die Witwenrente („Rente des Todes“) soll dazu dienen, den Unterhalt zu ersetzen, den der Verstorbene erbracht hat und wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.

Allerdings müssen bestimmte Kriterien für den Erhalt der Witwenrente erfüllt sein. Im folgenden Verlauf dieses Beitrages werdet ihr alle wichtigen Details über die Witwenrente erfahren.

1. Vorraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente:

  • Beständige Ehe bis zum Tod des Ehepartners
  • Verstorbene Ehepartner muss mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, die allgemeine Wartezeit durch beispielsweise einen Arbeitsunfall erfüllt haben oder bereits vor seinem Tod eine Rente bezogen haben
  • Ehe darf in keiner Form aufgehoben sein

2. Das Sterbevierteljahr

Der Zeitraum, in dem der/die Verwitwete 100% der Rente erhält (3 Monate).

3. Die kleine Witwenrente

  • Unbegrenzte Auszahlung nach altem Recht (Durchführung nur noch nach neuem Recht)
  • Nach neuem Recht endet die kleine Witwenrente zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners; danach: 25% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte (unabhängig von neuem oder altem Recht)

4. Die große Witwenrente

Um die große Witwenrente beziehen zu können, muss die betreffende Person entweder erbwerbsunfähig sein, ein minderjähriges Kind erziehen oder über 47 Jahre alt sein. Sobald einer der drei Faktoren erfüllt ist, ist es dem Witwer/der Witwe möglich, die große Witwenrente zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, erhält die Person die kleine Witwenrente.

5. Beendigung der Rente

Die Witwenrente wird aufgehoben, sobald der hinterbliebene Partner erneut heiratet oder sich für das Rentensplitting entscheidet.

Ich hoffe, ich konnte euch damit weiterhelfen. Ein schönes Wochenende noch.